AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

PackPilot Schweiz

Stand: [Datum einfügen]

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen PackPilot Schweiz, Einzelunternehmen von Noah Bertschin, nachfolgend „PackPilot“, „wir“ oder „uns“, und seinen Kunden, nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“.

PackPilot Schweiz bietet Dienstleistungen in den Bereichen Lagerung, Fulfillment, Pick & Pack, Versandvorbereitung, Versandabwicklung, Retourenmanagement und damit verbundene Logistikdienstleistungen an.


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, Angebote, Verträge, Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen PackPilot Schweiz und dem Kunden.

Sie gelten insbesondere für folgende Leistungen:

  • Lagerung von Waren

  • Annahme und Kontrolle von Wareneingängen

  • Einlagerung und Bestandsführung

  • Kommissionierung von Kundenbestellungen

  • Verpackung von Waren

  • Erstellung oder Vorbereitung von Versandlabels

  • Übergabe an Versanddienstleister

  • Retourenannahme und Retourenbearbeitung

  • einfache Qualitätskontrollen nach Vereinbarung

  • weitere logistische Zusatzleistungen nach Absprache

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn PackPilot Schweiz diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

Mit der Nutzung unserer Dienstleistungen, der Annahme einer Offerte, der Unterzeichnung eines Vertrags oder der Übergabe von Waren an PackPilot Schweiz akzeptiert der Kunde diese AGB.


2. Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit:

PackPilot Schweiz
Einzelunternehmen Noah Bertschin
[Adresse einfügen]
[PLZ Ort einfügen]
Schweiz

E-Mail: [E-Mail einfügen]
Telefon: [Telefonnummer einfügen]
Website: packpilot-schweiz.ch

UID / Handelsregistereintrag: [falls vorhanden einfügen]

Da es sich um ein Einzelunternehmen handelt, ist der Inhaber Noah Bertschin Vertragspartner des Kunden.


3. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote von PackPilot Schweiz sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt zustande, wenn:

  • der Kunde eine Offerte schriftlich annimmt,

  • eine Zusammenarbeit per E-Mail, Nachricht oder Formular bestätigt wird,

  • der Kunde Waren an PackPilot Schweiz liefert oder liefern lässt,

  • PackPilot Schweiz mit der Ausführung der vereinbarten Leistung beginnt.

Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von PackPilot Schweiz schriftlich bestätigt wurden.

PackPilot Schweiz ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere bei ungeeigneten, gefährlichen, illegalen, unklar deklarierten oder nicht vereinbarten Waren.


4. Leistungsumfang

Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Vereinbarung, Preisübersicht oder schriftlichen Absprache zwischen PackPilot Schweiz und dem Kunden.

Ohne besondere Vereinbarung schuldet PackPilot Schweiz keine Erfolgsgarantie für Verkaufszahlen, Lieferzeiten von Drittanbietern, Kundenzufriedenheit des Endkunden oder wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.

PackPilot Schweiz erbringt die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen. Die Dienstleistungen erfolgen nach den organisatorischen und technischen Möglichkeiten von PackPilot Schweiz.

Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, können separat verrechnet werden.


5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, PackPilot Schweiz alle Informationen bereitzustellen, die für eine korrekte Lagerung, Bearbeitung und Versendung der Waren notwendig sind.

Dazu gehören insbesondere:

  • genaue Artikelbezeichnungen

  • Stückzahlen

  • Gewicht und Masse

  • besondere Lagerhinweise

  • besondere Verpackungsvorschriften

  • Gefahrgut- oder Risikohinweise

  • Zoll- und Exportinformationen, falls relevant

  • Verkaufskanäle und Bestellinformationen

  • korrekte Kundendaten und Lieferadressen

  • Informationen zu Retouren und Reklamationen

Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gelieferten Waren rechtmässig verkauft, gelagert und versendet werden dürfen.

Der Kunde haftet für Schäden, Kosten oder Ansprüche Dritter, die entstehen, weil er falsche, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht hat.


6. Zulässige und ausgeschlossene Waren

PackPilot Schweiz nimmt nur Waren an, die vorgängig vereinbart wurden.

Ausgeschlossen sind insbesondere:

  • illegale Waren

  • gestohlene Waren

  • Waffen, Munition oder gefährliche Gegenstände

  • explosive Stoffe

  • leicht entzündliche Stoffe

  • Gefahrgut ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung

  • verderbliche Lebensmittel ohne besondere Vereinbarung

  • Tiere, Pflanzen oder lebende Organismen

  • Betäubungsmittel, Drogen oder verbotene Substanzen

  • gefälschte Markenware

  • Waren mit unklarer Herkunft

  • Waren, die besondere Bewilligungen benötigen

  • Waren, deren Lagerung oder Versand gegen Schweizer Recht verstösst

PackPilot Schweiz darf die Annahme solcher Waren verweigern oder bereits angenommene Waren auf Kosten des Kunden zurücksenden, sperren oder fachgerecht entsorgen lassen, sofern dies notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Der Kunde haftet vollständig für Schäden, Gebühren, Bussen oder Drittansprüche, die durch unzulässige Waren entstehen.


7. Wareneingang

Der Kunde informiert PackPilot Schweiz vor jeder Warenlieferung über Art, Menge und erwartetes Lieferdatum der Waren.

Beim Wareneingang prüft PackPilot Schweiz die Ware grundsätzlich nur äusserlich und mengenmässig, soweit dies vereinbart und zumutbar ist.

Eine detaillierte Qualitätsprüfung, Funktionsprüfung, Echtheitsprüfung oder Inhaltskontrolle erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

PackPilot Schweiz haftet nicht für versteckte Mängel, Produktionsfehler, falsche Herstellerangaben oder Schäden, die bei der Anlieferung bereits vorhanden waren und bei einer normalen äusseren Kontrolle nicht erkennbar sind.

Stellt PackPilot Schweiz offensichtliche Schäden, Mengenabweichungen oder Unklarheiten fest, wird der Kunde nach Möglichkeit informiert.


8. Lagerung

PackPilot Schweiz lagert die Waren des Kunden sorgfältig und nach den vereinbarten Bedingungen.

Die Lagerung erfolgt grundsätzlich in normalen Lagerbedingungen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Spezielle Anforderungen wie Kühlung, Temperaturkontrolle, Feuchtigkeitsschutz, besondere Sicherheitsmassnahmen oder separate Lagerflächen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

Der Kunde bleibt Eigentümer der eingelagerten Waren. PackPilot Schweiz erwirbt kein Eigentum an den Waren.

PackPilot Schweiz ist berechtigt, Waren innerhalb des Lagers umzupositionieren, sofern dies für eine effiziente Lagerung oder Bearbeitung notwendig ist.


9. Bestand und Inventar

PackPilot Schweiz führt Bestände nach den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten.

Bestandsangaben dienen der Übersicht und Bearbeitung. Geringfügige Abweichungen können trotz sorgfältiger Arbeit nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Der Kunde ist verpflichtet, Bestandsdaten regelmässig zu prüfen und Unstimmigkeiten zeitnah zu melden.

Eine vollständige Inventur erfolgt nur nach Vereinbarung und kann separat verrechnet werden.

PackPilot Schweiz haftet nicht für Bestandsfehler, die durch falsche Kundendaten, unklare Artikelbezeichnungen, fehlerhafte Lieferantenangaben, nicht angekündigte Lieferungen oder externe Systemfehler entstehen.


10. Pick & Pack

PackPilot Schweiz kommissioniert Bestellungen gemäss den übermittelten Bestelldaten des Kunden.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die übermittelten Bestelldaten korrekt, vollständig und rechtzeitig sind.

PackPilot Schweiz verpackt die Waren nach branchenüblicher Sorgfalt oder nach den vereinbarten Vorgaben des Kunden.

Spezialverpackungen, Geschenkverpackungen, Beilagen, Branding, Flyer, Sticker oder besondere Packanweisungen müssen vorgängig vereinbart werden.

PackPilot Schweiz haftet nicht für Fehler, die aus falschen oder unvollständigen Bestelldaten des Kunden entstehen.


11. Versand

PackPilot Schweiz bereitet Sendungen für den Versand vor und übergibt sie dem vereinbarten Versanddienstleister.

Der Versand erfolgt durch externe Versanddienstleister wie zum Beispiel Die Schweizerische Post, DHL, DPD, UPS oder andere Anbieter.

PackPilot Schweiz haftet nicht für Verzögerungen, Verlust, Beschädigung oder Fehlzustellungen, die nach der Übergabe an den Versanddienstleister entstehen, sofern PackPilot Schweiz die Sendung ordnungsgemäss übergeben hat.

Es gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters.

Lieferzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass Lieferadressen korrekt und vollständig sind.

Mehrkosten durch falsche Adressen, Retouren, Nachsendungen, unzustellbare Sendungen oder Adresskorrekturen gehen zulasten des Kunden.


12. Retourenmanagement

PackPilot Schweiz kann Retouren des Kunden entgegennehmen und nach Vereinbarung bearbeiten.

Die genaue Bearbeitung von Retouren richtet sich nach den Anweisungen des Kunden.

Mögliche Retourenleistungen sind:

  • Annahme der Retoure

  • äussere Sichtprüfung

  • Erfassung der Retoure

  • Wiedereinlagerung

  • Aussortierung beschädigter Ware

  • Vorbereitung zur Rücksendung oder Entsorgung

  • Information an den Kunden

Eine detaillierte Qualitätsprüfung oder Funktionsprüfung erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

PackPilot Schweiz haftet nicht für Rückerstattungen, Gewährleistungsansprüche, Streitigkeiten oder Reklamationen zwischen dem Kunden und dessen Endkunden.


13. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der gültigen Offerte, Preisliste oder individuellen Vereinbarung.

Preise können insbesondere berechnet werden für:

  • Lagerplätze

  • Palettenplätze

  • Regalfächer

  • Wareneingänge

  • Pick & Pack pro Bestellung

  • Verpackungsmaterial

  • Versandlabel

  • Retourenbearbeitung

  • Zusatzarbeiten

  • Inventuren

  • administrative Arbeiten

  • Sonderaufwände

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Schweizer Franken.

Ob Mehrwertsteuer verrechnet wird, richtet sich nach der steuerlichen Situation von PackPilot Schweiz. Falls PackPilot Schweiz nicht mehrwertsteuerpflichtig ist, wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Falls eine Mehrwertsteuerpflicht besteht, wird die MWST zusätzlich ausgewiesen.

Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 10 / 14 / 30] Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug kann PackPilot Schweiz Mahngebühren, Verzugszinsen und Inkassokosten geltend machen.


14. Vorschüsse und Zurückbehaltungsrecht

PackPilot Schweiz kann für bestimmte Leistungen Vorauszahlung oder Akontozahlung verlangen.

Bei offenen Rechnungen ist PackPilot Schweiz berechtigt, weitere Leistungen zurückzuhalten, bis die offenen Beträge beglichen wurden.

PackPilot Schweiz ist ausserdem berechtigt, Waren des Kunden zurückzubehalten, solange offene Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bestehen.

Dies gilt insbesondere für Lagergebühren, Pick-&-Pack-Gebühren, Versandkosten, Verpackungsmaterial, Retourenbearbeitung und sonstige Zusatzkosten.


15. Eigentum an Waren

Die eingelagerten Waren bleiben im Eigentum des Kunden.

Der Kunde bestätigt, dass er Eigentümer der Ware ist oder berechtigt ist, über die Ware zu verfügen.

PackPilot Schweiz übernimmt keine Haftung für Streitigkeiten über Eigentumsrechte, Markenrechte, Vertriebsrechte oder Verkaufsrechte an den Waren.

Falls Dritte Ansprüche an Waren geltend machen, muss der Kunde PackPilot Schweiz unverzüglich informieren und PackPilot Schweiz von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen freistellen.


16. Haftung von PackPilot Schweiz

PackPilot Schweiz haftet für Schäden nur, soweit diese durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von PackPilot Schweiz verursacht wurden.

Für leichte Fahrlässigkeit haftet PackPilot Schweiz nur, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.

Eine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Dazu gehören insbesondere:

  • entgangener Gewinn

  • Umsatzverlust

  • Reputationsschäden

  • Verlust von Kunden

  • Produktionsausfälle

  • Betriebsunterbrüche

  • Vertragsstrafen des Kunden gegenüber Dritten

  • Schäden durch verspätete Lieferung

  • Schäden aus falschen Kundendaten

  • Schäden aus externen Systemausfällen

  • Schäden durch Versanddienstleister

Die Haftung von PackPilot Schweiz ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der betroffenen Dienstleistung oder den Warenwert der direkt betroffenen Ware begrenzt. Massgebend ist der nachgewiesene Einkaufspreis der betroffenen Ware, nicht der Verkaufspreis oder ein erwarteter Gewinn.

Eine weitergehende Haftung besteht nur, wenn sie zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt vorbehalten.


17. Haftung für Verlust oder Beschädigung von Waren

PackPilot Schweiz behandelt Waren sorgfältig und nach branchenüblichem Standard.

Trotz sorgfältiger Arbeit können Schäden, Fehlbestände oder Verluste nie vollständig ausgeschlossen werden.

PackPilot Schweiz haftet nur für Verlust oder Beschädigung von Waren, wenn der Kunde nachweisen kann, dass der Schaden durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von PackPilot Schweiz verursacht wurde.

Keine Haftung besteht insbesondere für:

  • bereits beschädigt angelieferte Waren

  • versteckte Mängel

  • Produktionsfehler

  • mangelhafte Herstellerverpackung

  • falsche oder unklare Artikelkennzeichnung

  • Schäden durch Versanddienstleister

  • Schäden durch höhere Gewalt

  • normale Abnutzung

  • Verderb mangels vereinbarter Speziallagerung

  • Schäden durch unzulässige oder falsch deklarierte Waren

  • Diebstahl trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen

  • Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm oder andere Ereignisse, sofern PackPilot Schweiz diese nicht grobfahrlässig verursacht hat

Der Kunde ist verpflichtet, den Warenwert nachzuweisen, zum Beispiel durch Einkaufsrechnungen.


18. Versicherung

Eine besondere Warenversicherung ist nur eingeschlossen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

Ohne besondere Vereinbarung ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, seine Waren ausreichend zu versichern.

Dies gilt insbesondere gegen:

  • Diebstahl

  • Feuer

  • Wasser

  • Transportschäden

  • Verlust

  • Beschädigung

  • Elementarschäden

  • Betriebsunterbruch

PackPilot Schweiz kann dem Kunden empfehlen, eine geeignete Versicherung abzuschliessen.

Eine Versicherung durch PackPilot Schweiz besteht nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurde.


19. Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gegenüber PackPilot Schweiz für alle Schäden, Kosten und Ansprüche, die durch seine Waren, seine Angaben oder sein Verhalten entstehen.

Dies gilt insbesondere bei:

  • falscher Deklaration von Waren

  • gefährlichen oder unzulässigen Waren

  • mangelhafter Vorverpackung

  • falschen Bestelldaten

  • falschen Lieferadressen

  • Verletzung von Markenrechten oder gesetzlichen Vorschriften

  • Zollproblemen

  • steuerlichen Problemen

  • Ansprüchen von Endkunden

  • Ansprüchen von Behörden

  • Ansprüchen von Versanddienstleistern

Der Kunde stellt PackPilot Schweiz von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus Waren, Angeboten, Verkäufen oder Handlungen des Kunden entstehen.


20. Gewährleistung und Reklamationen

Der Kunde muss erbrachte Leistungen, Bestandsmeldungen, Versanddaten und Rechnungen zeitnah prüfen.

Reklamationen müssen PackPilot Schweiz unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von [z. B. 5 Arbeitstagen] nach Kenntnis des Problems schriftlich gemeldet werden.

Bei verspäteter Meldung können Ansprüche abgelehnt werden, sofern PackPilot Schweiz dadurch eine Prüfung oder Schadensbegrenzung nicht mehr zumutbar möglich ist.

Offensichtliche Fehler müssen sofort gemeldet werden.

PackPilot Schweiz erhält die Möglichkeit, gemeldete Fehler zu prüfen und, falls möglich, zu korrigieren.


21. Lieferfristen und Bearbeitungszeiten

Bearbeitungszeiten und Versandzeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.

PackPilot Schweiz bemüht sich um schnelle und zuverlässige Bearbeitung.

Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:

  • hohe Auftragsmengen

  • fehlende Kundendaten

  • unvollständige Warenlieferungen

  • technische Probleme

  • Ausfälle von Versanddienstleistern

  • Feiertage

  • Krankheit

  • höhere Gewalt

  • Zollprobleme

  • unklare Anweisungen des Kunden

Aus Verzögerungen entstehen keine Schadenersatzansprüche, sofern PackPilot Schweiz diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat.


22. Systemzugänge und Daten

Falls der Kunde PackPilot Schweiz Zugang zu Shopsystemen, Plattformen, Versandtools oder anderen Systemen gewährt, ist der Kunde dafür verantwortlich, geeignete Berechtigungen zu vergeben.

PackPilot Schweiz verwendet solche Zugänge nur für die vereinbarten Leistungen.

Der Kunde ist verpflichtet, keine unnötigen Vollzugriffe zu gewähren, wenn eingeschränkte Zugriffe ausreichen.

PackPilot Schweiz haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Systeme, externe Plattformen, Drittanbieter-Apps oder falsche Kundeneinstellungen entstehen.


23. Datenschutz

PackPilot Schweiz bearbeitet Personendaten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist.

Zu den bearbeiteten Daten können insbesondere gehören:

  • Name und Adresse von Endkunden

  • Bestelldaten

  • Lieferadressen

  • E-Mail-Adressen

  • Telefonnummern

  • Versanddaten

  • Retourendaten

  • Zahlungs- oder Rechnungsinformationen des Kunden

Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass er PackPilot Schweiz diese Daten rechtmässig zur Verfügung stellt.

PackPilot Schweiz verwendet Personendaten nicht für eigene Werbung gegenüber Endkunden des Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Weitere Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von PackPilot Schweiz.


24. Geheimhaltung

PackPilot Schweiz behandelt vertrauliche Informationen des Kunden sorgfältig.

Dazu gehören insbesondere:

  • Einkaufspreise

  • Verkaufszahlen

  • Kundendaten

  • Lieferanten

  • Geschäftsmodelle

  • Zugangsdaten

  • interne Prozesse

  • Produktdaten

  • Strategien

Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen von PackPilot Schweiz nicht an Dritte weiterzugeben.

Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter.


25. Fotos, Referenzen und Werbung

PackPilot Schweiz darf den Kunden nur dann öffentlich als Referenz nennen oder dessen Logo verwenden, wenn der Kunde dem zugestimmt hat.

Fotos von Waren, Paketen, Lagerflächen oder Prozessen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn keine vertraulichen Informationen, Kundendaten oder geschützten Inhalte sichtbar sind oder wenn der Kunde zugestimmt hat.


26. Kündigung der Zusammenarbeit

Sofern keine feste Vertragsdauer vereinbart wurde, kann die Zusammenarbeit von beiden Parteien mit einer Frist von [z. B. 30 Tagen] schriftlich gekündigt werden.

Bei wichtigen Gründen kann PackPilot Schweiz die Zusammenarbeit fristlos beenden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  • Zahlungsverzug

  • unzulässige Waren

  • falsche Angaben des Kunden

  • wiederholte Pflichtverletzungen

  • rechtswidrige Tätigkeiten

  • Gefährdung von Mitarbeitenden, Dritten oder Waren

  • Vertrauensverlust

  • Missbrauch der Dienstleistungen

Nach Beendigung der Zusammenarbeit muss der Kunde seine Waren innert angemessener Frist abholen oder den Rückversand organisieren.

Offene Forderungen müssen vor Herausgabe der Waren beglichen werden, sofern PackPilot Schweiz ein Zurückbehaltungsrecht geltend macht.


27. Nicht abgeholte Waren

Wenn der Kunde Waren nach Beendigung der Zusammenarbeit, Kündigung oder Aufforderung nicht innert der gesetzten Frist abholt oder zurücksenden lässt, kann PackPilot Schweiz weiterhin Lagergebühren verrechnen.

Reagiert der Kunde trotz Mahnung nicht, kann PackPilot Schweiz die Waren nach angemessener Frist auf Kosten des Kunden zurücksenden, verwerten oder entsorgen lassen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

Allfällige Erlöse aus einer Verwertung können mit offenen Forderungen verrechnet werden.


28. Höhere Gewalt

PackPilot Schweiz haftet nicht für Verzögerungen oder Schäden, die durch Ereignisse entstehen, die ausserhalb des Einflussbereichs von PackPilot Schweiz liegen.

Dazu gehören insbesondere:

  • Naturereignisse

  • Feuer

  • Wasser

  • Sturm

  • Stromausfälle

  • technische Ausfälle

  • Cyberangriffe

  • Streiks

  • Pandemien

  • behördliche Massnahmen

  • Krieg

  • Unfälle

  • Ausfälle von Transportdienstleistern

  • Lieferkettenprobleme

In solchen Fällen verlängern sich Fristen angemessen.


29. Änderungen der AGB

PackPilot Schweiz kann diese AGB jederzeit anpassen.

Die jeweils aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht oder dem Kunden mitgeteilt.

Für bestehende Vertragsverhältnisse gelten Änderungen, sobald der Kunde über die neue Version informiert wurde und der Änderung nicht innert angemessener Frist widerspricht.

Widerspricht der Kunde, kann PackPilot Schweiz die Zusammenarbeit ordentlich kündigen.


30. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.

Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.


31. Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Das Kollisionsrecht und internationale Übereinkommen, soweit sie ausgeschlossen werden können, sind nicht anwendbar.


32. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von PackPilot Schweiz.

PackPilot Schweiz ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.


33. Schlussbestimmungen

Diese AGB bilden zusammen mit der jeweiligen Offerte, Vereinbarung oder schriftlichen Auftragsbestätigung die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen PackPilot Schweiz und dem Kunden.

Bei Widersprüchen zwischen einer individuellen schriftlichen Vereinbarung und diesen AGB geht die individuelle Vereinbarung vor.

Mit der Beauftragung von PackPilot Schweiz bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.


PackPilot Schweiz
Einzelunternehmen Noah Bertschin
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[PLZ Ort einfügen]
Schweiz
E-Mail: [E-Mail einfügen]
Website: packpilot-schweiz.ch